Volkszählung ist gestartet: Wie teuer es für Verweigerer wird
Wer wird befragt?
Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden erfasst. Dort gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft.
Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben.
Muss man antworten?
Ja. Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Personen auskunftspflichtig. Eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Kommt man dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann auch ein Zwangsgeld fällig werden. Die Höhe legen die Bundesländer fest. Rund 300 Euro sind es beispielsweise in NRW, Sachsen und Thüringen.
Wer das Zwangsgeld zahlt, ist aber nicht aus dem Schneider. Man muss auch danach noch auf die Fragen antworten. Wer sich dennoch weiter weigert, muss mit noch empfindlicheren Strafen rechnen.
Im Bundesstatistikgesetz (BStatG) steht:
«Nach §23 BStatG handelt darüber hinaus ordnungswidrig, wer
– vorsätzlich oder fahrlässig (...) eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig erteilt oder
– (...) eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro
geahndet werden.
Nach §15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen
die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.»
Wie läuft eine Zensus-Befragung ab?
Bundesweit werden 100 000 sogenannte Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Der jeweilige Interviewer kommt zu einem vorher angekündigten Termin. Allen ausgewählten Personen werden Fragen etwa zu Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße gestellt. Das dauert fünf bis zehn Minuten.
Ungefähr drei Viertel der Personen werden zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Diese Befragung dauert weitere 10 bis 15 Minuten. Man kann diese Fragen entweder direkt im persönlichen Gespräch beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder später online antworten.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews statt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum erhalten zum Stichtag ein Schreiben mit Online-Zugangsdaten.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, erläuterte das Statistische Bundesamt. Erstmals werden auch die Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt. Damit gehe man auf aktuelle Datenbedarfe ein und liefere eine wichtige Datengrundlage für künftige Planungen.
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